Beratungsleistung beim Einbau fossil beschickter Heizungsanlagen

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01.10.2026

Der Fachverband SHK MV empfiehlt seinen Mitgliedsbetrieben, NICHT auf die Beratung bezüglich der Verwendbarkeit von biogenen/erneuerbaren Brennstoffen zu verzichten!

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) enthält (entgegen dem GEG) keine Beratungspflicht beim Einbau fossil beschickter Heizungsanlagen mehr.

Es besteht jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund der Marktsituation und Verfügbarkeit solcher Brennstoffe mit in Kraft treten der „Bio-Treppe*“ aus dem GModG eine Verknappung und damit einhergehende Verteuerung stattfinden wird.

Dies kann dazu führen, dass Betreiber solcher Anlagen im Zuge der steigenden Kosten den Rückschluss ziehen, dass das Handwerksunternehmen, welches den Heizkessel eingebaut hat, die Schuld an der entstehenden Misere trägt.

Um auf solche Situationen vorbereitet zu sein, ist es hilfreich, nachweisen zu können, dass man dem Kunden vor dem Einbau des betreffenden Wärmeerzeugers die möglicherweise entstehende Situation dargelegt und auf die begrenzte Lieferfähigkeit und die damit einhergehenden finanziellen Risiken hingewiesen hat.

Entsprechende vorgefertigte und bundeseinheitliche Schreiben des ZVSHK befinden sich im Anhang dieser Fachinformation.

Der Fachausschuss Sanitär | Heizung des Fachverbandes hat im Rahmen seiner Sitzung vom 22.09.2026 das Thema ausführlich beraten und rät den Kolleginnen und Kollegen dazu, sich die Beratungsleistung am Ende schriftlich quittieren zu lassen.

Bei dieser Variante verwenden Sie bitte das entsprechende vorgefertigte Schreiben im Anhang dieser Fachinformation.

Weitere Informationen erhalten Sie in dem ebenfalls anhängenden Dokument „Vorbemerkungen Kundeninformation GModG“.

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